Förderung der Weiterbildung während Kurzarbeit.
Mit der Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit sollen Anreize für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschaffen werden, infolge der allgemein schlechten Wirtschaftslage auftretende Zeiten der Nichtbeschäftigung für berufliche Weiterbildung zu nutzen. Damit können Kündigungen vermieden werden und Arbeitsplätze in Unternehmen gesichert werden. Für eine Weiterbildungsförderung nach dem SGB III während des Bezuges von Kurzarbeitergeld müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer ist gering qualifiziert, hat also keine abgeschlossene Berufsausbildung. Als gering qualifiziert gilt auch, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, aber seit mindestens vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt wird und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.
Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
Die Dauer der Weiterbildung soll möglichst die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit nicht überschreiten.
Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
Die Weiterbildung erhöht die Kompetenz des Mitarbeiters für den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind und die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer durch die Agentur für Arbeit vor Beginn der Weiterbildung beraten wurde, können dem Mitarbeiter die notwendigen Lehrgangskosten erstattet werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden.
Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein.
Damit können Sie an unseren geförderten Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen.
Werden eine oder mehrere der vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Qualifizierung der Mitarbeiter während des Bezuges von Kurzarbeitergeld ggfs. aus dem Europäischen Sozialfonds bezuschusst werden. Über die genauen Fördermodalitäten berät Sie gerne der Arbeitgeberservice Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit. Das Faltblatt „Qualifizieren statt Entlassen“ bietet Informationen zu Kurzarbeit und Qualifizierung. Informationen zur Qualifizierung von Beschäftigten sowie über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung.
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Informationen
unter
040 43188250